FALL:
Kommunikation Maschinist und Einheitsführer
EREIGNIS
Bei einem Übungsdienst wurde die Handhabung eines B-Strahlrohrs mit Stützkrümmer geübt. Trotz Stützkrümmer wurde mit drei Kameraden am Strahlrohr geübt. Der Druck wurde langsam erhöht, bis dem Maschinisten angezeigt wurde, er könne den Druck wieder runterfahren. Der GF befahl dem Maschinisten "Wasser halt" und machte dazu eine Handbewegung (Hände übereinander und dann zur Seite; typische Bewegung für Halt). Die Kameraden am Strahlrohr „entspannten“ sich. Der Maschinist missdeutete aber diesen Befehl und fuhr die Pumpe wieder auf annähernd max. Ausgangsdruck hoch. Das Strahlrohr schlug hoch (die Kameraden dachten, es sei Schluss) und der Stützkrümmer traf einen Kameraden mit Kraft am Bauch. Hätten drei junge Kameraden dort gestanden, wäre ihnen das Strahlrohr vermutlich aus den Händen gerissen worden.
FACHKOMMENTAR
Für das sichere Tätigwerden einer taktischen Einheit ist es unerlässlich, dass alle Befehle eindeutig und unmissverständlich gegeben werden. Dabei ist die Umgebung (z. B. Lärm von Pumpen oder Aggregaten, Licht- und Sichtverhältnisse etc.) zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass der Befehl verstanden wird. Es gehört zu den Einsatzgrundsätzen der FwDV 3 „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“, dass Einsatzbefehle durch die beauftragte Einsatzkraft bzw. den jeweiligen Truppführer wiederholt werden. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass der Einsatzbefehl richtig verstanden wurde.
Wenn die verbale Kommunikation gestört ist, spricht sicherlich nichts dagegen, die Befehlsgabe durch eindeutige Handzeichen zu unterstützen. Die Handzeichen und ihre Bedeutung müssen dann aber allen bekannt sein und in den regelmäßigen Übungsdiensten immer wieder geübt werden, wie z. B. die Handzeichen nach FwDV 1 oder nach Anhang 4 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV Vorschrift 71).
In dem hier vorliegenden Fall handelt es sich aber nicht ausschließlich um eine „Missdeutung“ des Maschinisten. Beim Befehl „Wasser halt“ hätte auch der Trupp, das Strahlrohr schließen müssen, so dass das unkontrollierte Hochschlagen des Strahlrohrs verhindert gewesen wäre. Zudem hätte bei dem Befehl auch der entsprechende Abgang am Verteiler geschlossen werden müssen, was eine zusätzliche Sicherheit gewesen wäre. Aus der Schilderung geht nicht hervor, ob überhaupt ein Verteiler gesetzt war oder ob die zum Strahlrohr führende B-Leitung sogar direkt an die Pumpe angeschlossen war, was ein weiterer Fehler gewesen wäre.
Es ist wichtig, nicht nur die Grundtätigkeiten immer wieder zu üben, sondern dabei das Zusammenspiel innerhalb einer taktischen Einheit nach Vorgabe der FwDV 3 einzuüben, damit sich sowohl die Grundtätigkeiten als auch die Zusammenarbeit innerhalb der Einheit verfestigen und automatisieren
Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.