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FALL:

Durchflussrichtung Sammelstück nicht beachtet

EREIGNIS

An dem Auslaufbogen eines Hydranten wurde anstelle des AB Verteilers ein Sammelstück AB entgegen der Durchflussrichtung montiert. Der Hydrant wurde geöffnet und damit Druck auf dem Sammelstück aufgebaut, ohne das Wasser dieses durchfließen konnte.

Ein Kamerad hat sich vor den Auslaufbogen gehockt, um zu unterstützen, während andere Kameraden versuchten das Sammelstück abzuschrauben.

Ein Kamerad nahm dies wahr und wies die anderen auf das hohe Risiko hin. Das Sammelstück wurde daraufhin von einer einzelnen Person gelöst und durch den Druck weggeschleudert.

Ein Kamerad wäre ohne den Hinweis, aufgrund der hockenden Position vor dem Sammelstück, verletzt worden. Dies konnte verhindert werden.

FACHKOMMENTAR

Vermutlich handelte es sich bei dem Sammelstück um eines mit separaten Rückschlagklappen. Bei einem Sammelstück mit Pendelklappe wäre es konstruktionsbedingt zu einer Durchströmung gekommen und es hätte sich kein Überdruck aufbauen können. Allerdings wirkt sich ein Sammelstück mit Rückschlagklappen positiv auf den Trinkwasserschutz aus. Somit ist die Verwendung generell sinnbehaftet. Allerdings müssen die Kameraden und Kameradinnen im Rahmen der Ausbildung besonders auf die bestimmungsgemäße Verwendung (Durchflussrichtung beachten) geschult werden.

Im vorliegenden Fall ist es zum Vertauschen der Armaturen gekommen. Es wurde versucht, das unter Druck stehende Sammelstück zu lösen. Als dieses unter großer Kraftanstrengung gelang, flog es erwartungsgemäß weg und hätte umstehende Personen treffen können.  Der Hinweis durch eine Einsatzkraft, dass sich alle Personen aus der Flugbahn zu entfernen haben, war daher korrekt und hat vermutlich einen Unfall verhindert.

Da eine Druckentlastung über Ventile nicht möglich war, bleibt die Frage, wie man den Druck hätte entlasten können, um das Wegschleudern des Sammelstücks zu umgehen?  Es wäre zum Ausschluss eines zu großen Risiko möglich zu prüfen gewesen, ob die Ruckschlagklappe mittels eines Gegenstandes von außen hätte etwas zurückgedrückt werden können. So ist es möglich das Bauteil zu entlasten. Ob diese Möglichkeit ergriffen werden kann, bestimmt die Bauart des Sammelstücks. In diesem Fall hätte dann jedoch eine neue Gefahr durch einen Wasserstrahl bestanden. Um sich hier zu schützen, hätte dann ein Helm mit Visier getragen werden müssen.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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