FALL:
Umstürzendes Fahrrad verschiebt Atemschutzmaske
EREIGNIS
Um ca. 1 Uhr morgens wurde eine starke Rauchentwicklung in einem Wohnblock, im Bereich des Kellers gemeldet. Der Angriffstrupp ging mit der vorgesehenen Ausrüstung inkl. Wärmebildkamera und Rückzugssicherung in den Kellerbereich vor. Im Seitenkriechgang wurde mit der Wandtechnik der Kellerbereich mit mehreren Abzweigungen und Holzverschlägen abgesucht. Die meisten Kellerräume konnten auf Grund des bis unter die Decke gestapelten Eigentums nicht betreten werden.
Mit Hilfe der inzwischen hergestellten Entlüftungsöffnungen verbesserte sich die Sicht. Durch das Absuchen des Kellerbereichs mit der Wärmebildkamera wurde der Brandraum entdeckt. Durch die entstandene Wärmestrahlung brannte nicht nur ein großer Anteil Möbel in einer Kellerbox sondern auch deren Trennwände und kleinere Objekte in den benachbarten Räumen. Der Weg zu den Brandstellen war oft durch andere Gegenstände versperrt und nur durch wegräumen des Materials zu erreichen. Bei diesen Gegenständen handelte es sich z.B. um Möbelstücke und ein Fahrrad.
Während der Löscharbeiten fiel vermutlich das Fahrrad um und traf mit dem Lenker den Truppmann seitlich zwischen der Atemmaske und der Mitteldruckleitung (Schlauch des Lungenautomaten). Durch diesen kräftigen Ruck an der Mitteldruckleitung kam es zum Verrutschen der Atemmaske. Der betroffene Truppmann sprach den Truppführer mit einer lauten Ansprache um Hilfe an und inhalierte dabei zwei bis drei Atemzüge Rauch.
Die Maske wurde wieder richtig aufgezogen und gründlich mit Atemluft gespült. Aufgrund der starken Raugasinhalation war die Atmung zunächst stark eingeschränkt. Nach einem kurzen „Ruhe bewahren“ und sammeln war dann bis auf einen leichten Reizhusten bei dem Truppmann nichts weiter zu spüren und der Angriffstrupp löschte bis zur Ablösung an der Einsatzstelle weiter.
Nach Beendigung des Einsatzes, begab sich der betroffene Angriffstruppmann zur Kontrolle zum Notarzteinsatzfahrzeug vor Ort und wurde zur weiteren Kontrolle ins Krankenhaus gebracht. Dort wurde nach einigen Untersuchungen keine Gesundheitsgefährdung festgestellt und der Feuerwehrangehörige wurde wieder entlassen.
FACHKOMMENTAR
Es ist zunächst positiv, dass der Atemschutztrupp Ruhe bewahrt hat und es zu keiner Panikreaktion gekommen ist. Allerdings stellt das Einatmen von zwei bis drei Atemzügen Brandrauch eine erhebliche Gesundheitsgefahr dar und ist ein Grund für den sofortigen Rückzug des Atemschutztrupps. Diese Entscheidung hätte auch aufgrund der Lage vor Ort, in der offensichtlich kein Menschenleben durch Brandeinwirkung in Gefahr war getroffen werden sollen.
Bei dem betroffenen Angriffstruppmann hätte sich eine weitere Beeinträchtigung der Atmung einstellen können, auch eine Eintrübung des Bewusstseins bis zur Bewusstlosigkeit hätten sich mit einer Verzögerung ergeben können. Spätestens in diesem Fall hätte gemäß Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) 7 „Atemschutz“ die Notfallmeldung „Mayday, Mayday, Mayday“ mit entsprechender Lagemeldung abgesetzt werden und der sofortige Rückzug angetreten werden sollen.
Dieser Fall zeigt deutlich die Gefahren des Atemschutzeinsatzes in unübersichtlichen Bereichen und die Erkenntnisse können gut für internes Training im Rahmen der Aus- und Fortbildung verwendet werden. Eine anders geartete Verlegung der Mitteldruckleitung hätte auch nicht unbedingt das verschieben der Atemschutzmaske verhindert.
Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.